Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Betreiber sozialer Netzwerke im Internet gestärkt. Diese Anbieter können nicht gezwungen werden, das Herunterladen möglicher Raubkopien von Musik oder Filmen durch elektronische Filter zur verhindern, wie die Richter in einem in Luxemburg verkündeten Urteil entschieden.
Filter, wie sie der belgische Musikrechte-Verwerter SABAM vom Netzwerk Netlog gefordert hatte, verstießen unter anderem gegen die Informationsfreiheit der Nutzer und den Schutz personenbezogener Daten, heißt es im Urteil.